Unerwünschte Werbeanrufe & untergeschobene Verträge

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher berichten von ungewollten Vertragsabschlüssen durch Anbieter wie nowenergy, Voxenergie, Primastrom und LekkerEnergie – so kannst du dich schützen.

Inhaltsverzeichnis
  • Wurde dir ein neuer Strom- oder Gasvertrag untergeschoben?
  • Deine Rechte & die richtige Vorgehensweise
  • Vertragsanfechtung: Was tun, wenn das Widerrufsrecht abgelaufen ist?
  • Untergeschobene Verträge: gut zu wissen!
  • Gerichtsurteile zu untergeschobenen Verträgen
Wurde dir ein neuer Strom- oder Gasvertrag untergeschoben?
Einige Anbieter täuschen Verbraucherinnen und Verbraucher mit falschen Informationen, etwa zu angeblichen Preiserhöhungen, um sie zu einem Wechsel zu überreden. Oft werden Betroffene gebeten, per SMS die Kündigung ihres aktuellen Vertrags zu bestätigen. Erst im Nachhinein stellt sich heraus, dass die neuen Konditionen wesentlich teurer sind als versprochen. Einige Betroffene geben auch an, unter falschen Vorwänden überredet worden zu sein, sensible Daten wie die Zählernummer preiszugeben.

Besonders problematisch sind untergeschobene Verträge: Hier wird behauptet, dass ein Vertrag zustande gekommen sei, obwohl nie eine mündliche oder schriftliche Zustimmung erfolgte. Dies kann finanzielle und nervliche Belastungen für die Betroffenen bedeuten.

Werbeanrufe ohne deine Einwilligung sind unzulässig. Falls dir mündlich ein Vertrag aufgedrängt wurde, solltest du eine Auftragsbestätigung nicht ignorieren, sondern umgehend widerrufen.
So fechtest du den Vertrag an:
- Informiere dich über deine Rechte auf dieser Seite
- Widerrufe umgehend den aufgedrängten Vertrag
- Schließe dich einer Sammelklage der Verbraucherzentrale an
Stromio, gas.de und Co. haben geliefert – aber nur Ärger!
Anbieter wie Stromio, gas.de oder enQu haben deine Belieferung eingestellt und deinen Vertrag gekündigt? Mein Team und ich rechnen deinen Schaden aus und fordern, was dir zusteht. Ohne Ausreden.
Schadensforderung
Deine Rechte & die richtige Vorgehensweise
Als Kundin oder Kunde hast du ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das beginnt, sobald du die Widerrufsbelehrung erhalten hast. Auch wenn dir noch keine Vertragsunterlagen vorliegen, ist ein vorsorglicher Widerruf empfehlenswert.
So gehst du vor:
- Sende den Widerruf per E-Mail und zusätzlich als Einschreiben
- Falls nach zehn Tagen keine Bestätigung eingeht, setze eine 14-tägige Frist, wie in der nebenstehenden E-Mail-Vorlage beschrieben


Falls der Anbieter deinen Widerruf ignoriert oder ablehnt, solltest du nachweisen können, dass du sowohl postalisch als auch per E-Mail gekündigt hast. Reagiert der Anbieter dennoch nicht, kannst du nach vier Wochen die Schlichtungsstelle Energie einschalten.





E-Mail-Vorlage
Verwende folgende E-Mail-Vorlage und passe sie an deinen persönlichen Fall an.
Betreff: Widerruf meines Vertrages
Kundennummer: [Deine Nummer, sofern vorhanden]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich verweise auf mein Schreiben vom xx.xx.202x bezüglich meines Widerrufs. Bislang haben Sie nicht reagiert. Bitte holen Sie dies bis zum xx.xx.202x nach.

Herzliche Grüße
[Dein Name]
Vertragsanfechtung: Was tun, wenn das Widerrufsrecht abgelaufen ist?
1. Kein mündlicher Vertrag
Ein Vertrag kann grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden. Dafür muss jedoch eine eindeutige Willenserklärung deinerseits vorliegen. Da ein mündlicher Vertragsabschluss schwer nachzuweisen ist, müsste der Anbieter entweder eine Aufzeichnung oder einen Zeugen vorlegen können. Ohne deine Zustimmung sind jedoch weder Aufzeichnungen noch Zeugenaussagen zulässig.
2. Unzulässiger Werbeanruf
Werbeanrufe sind nur erlaubt, wenn du vorher ausdrücklich zugestimmt hast. Diese Zustimmung muss transparent und nachweisbar erfolgen. Fehlt dieser Nachweis, hat der Anbieter Schwierigkeiten, einen rechtmäßigen Anruf zu belegen. Allerdings bedeutet ein Verstoß gegen die Werbevorschriften nicht automatisch, dass ein dadurch geschlossener Vertrag ungültig ist.
3. Täuschung durch falsche Angaben
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher berichten, dass Anrufer falsche Angaben gemacht haben, z. B. einen anderen Grund für den Anruf vorgaben, sich als ein anderes Unternehmen ausgaben oder fehlerhafte Vertragsdetails nannten. Diese Taktiken dienen dazu, das Vertrauen von Kundinnen und Kunden zu gewinnen. In solchen Fällen kannst du den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten – allerdings ist hierbei schnelles Handeln erforderlich.
4. Fehlende oder unzureichende Widerrufsbelehrung & Vertragsinformationen
Dein 14-tägiges Widerrufsrecht beginnt erst, wenn du eine korrekte Widerrufsbelehrung und ein formgerechtes Widerrufsformular erhalten hast. Falls diese fehlen oder fehlerhaft sind, kann dein Widerrufsrecht entsprechend länger gelten.

Dein neuer Anbieter ist gesetzlich dazu verpflichtet, dir vollständige Informationen zu deinem Vertrag bereitzustellen, z. B. Preise, AGBs und Vertragskonditionen. Falls dies nicht erfolgt, kannst du diesen Punkt als Argument anführen.
5. Keine Kündigungsvollmacht für den Altvertrag
Ein neuer Anbieter darf deinen bisherigen Vertrag nur kündigen, wenn du ihm dazu eine ausdrückliche Vollmacht in Textform erteilt hast. Manche Anbieter versuchen, eine solche Vollmacht während eines Telefonats einzuholen – dies reicht jedoch nicht aus.

Beachte: Selbst wenn keine Kündigungsvollmacht vorlag, bleibt dein Altvertrag gekündigt und kann nicht nachträglich reaktiviert werden.
6. Unzulässige Vertragslaufzeit
Grundsätzlich dürfen Verträge für Strom und Gas eine Laufzeit von maximal 24 Monaten haben. Sollte dein Vertrag eine längere Laufzeit aufweisen, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass du dies erfolgreich anfechten kannst.
Untergeschobene Verträge: gut zu wissen!
Verbraucherbeschwerden häufen sich
Zahlreiche Beschwerden auf de.reclabox.com zeigen, dass bei vielen Betroffenen ungewollt Verträge mit Voxenergie, Primastrom und LekkerEnergie zustande gekommen sind. Besonders problematisch sind dabei Firmen wie Tariffüchse, Turbosparer66 oder Bonus Home, die Verbraucherinnen und Verbraucher gezielt in solche Vertragsfallen locken. Eine Studie der Marktwächter Energie zeigt, dass Anrufer in vielen Fällen bereits Informationen über die Verbraucherinnen und Verbraucher besitzen, die sie nutzen, um deren Vertrauen zu gewinnen. Im nächsten Schritt werden weitere Daten erfragt, wodurch es zu unerwünschten Vertragsabschlüssen kommt.

Lass dich nicht einschüchtern!
Es kann passieren, dass der Anbieter deinen Widerruf ablehnt oder behauptet, er sei nicht fristgerecht eingegangen. In solchen Fällen solltest du dich nicht entmutigen oder einschüchtern lassen.

Warum sind untergeschobene Verträge möglich?
Beim Anbieterwechsel über Vergleichsportale wie Verivox erteilen Verbraucherinnen und Verbraucher automatisch eine Kündigungsvollmacht für den neuen Anbieter. Das deutsche System für Strom- und Gasanbieterwechsel ist stark automatisiert, sodass Versorger sich gegenseitig die Kündigungsvollmacht bestätigen, ohne sie tatsächlich zu prüfen. Dadurch können auch ohne Zustimmung Verträge abgeschlossen werden. Zudem reichen bereits wenige Daten (z. B. Name, Adresse oder Zählernummer), um einen Vertrag im Namen einer anderen Person abzuschließen.

Prävention: Wie kann ich mich schützen?
- Vorsicht mit persönlichen Daten: Gib deine Zählernummer nicht weiter
-Keine Teilnahme an Gewinnspielen: Oft werden Verbraucherinnen und Verbraucher durch vermeintliche Gewinne zur Preisgabe ihrer Daten verleitet
-Nicht „Ja“ sagen: Betrüger können Tonaufnahmen manipulieren, um einen Vertragsabschluss zu fingieren
-Keine Werbeanrufe zulassen: Falls du einen unerwünschten Anruf erhältst, leg sofort auf
Gerichtsurteile zu untergeschobenen Verträgen
LG Karlsruhe (Az: 10 O 156/17)
Die Stadtwerke Pforzheim versandten Auftragsbestätigungen, obwohl Verbraucherinnen und Verbraucher nur Informationsmaterial angefordert hatten. Zudem wurden Verträge mit einer Laufzeit von 36 Monaten ohne die Wahlmöglichkeit für kürzere Laufzeiten angeboten. Das Gericht untersagte diese Praxis.
OLG München (Az: 6 U 2084/18)
PST Europe Sales kündigte Altverträge ohne schriftliche Vollmacht und ignorierte Widerrufe. Das Unternehmen wurde zur Unterlassung verurteilt.
LG Berlin (Az: 15 O 170/17)
Voxenergie wurde verurteilt, unzulässige Kündigungen und unerlaubte Werbeanrufe zu unterlassen.
LG München I (Az: 37 O 5551/17 & 37 O 5550/17)
Mivolta wurde wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen und unerlaubter Werbeanrufe verklagt.
Stromanbieter wechseln
Genug von leeren Versprechungen und plötzlichen Preiserhöhungen? Dann wechsle zu Fairster, dem Anbieter für faire Energiepreise, nachvollziehbare Rechnungen und echten Ökostrom. Dein Anbieter soll für dich arbeiten. Nicht gegen dich.
Anbieter wechseln

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Was bedeutet „untergeschobener Vertrag“ überhaupt?

Arow

Darunter versteht man einen Strom- oder Gasvertrag, der ohne deine ausdrückliche Zustimmung abgeschlossen wurde – oft durch Täuschung am Telefon oder an der Haustür.

Wie merke ich, dass mir ein Vertrag untergeschoben wurde?

Arow

Wenn du plötzlich eine Auftrags- oder Kündigungsbestätigung deines bisherigen Anbieters bekommst, obwohl du nichts unterschrieben oder beauftragt hast, solltest du hellhörig werden.

Ist so ein Vertrag überhaupt gültig?

Arow

Nein. Ein Vertrag ohne deine ausdrückliche Zustimmung ist rechtlich unwirksam – insbesondere, wenn keine ordnungsgemäße Dokumentation vorliegt (z. B. keine Einwilligung).

Wer trägt die Verantwortung für den Fehler?

Arow

In vielen Fällen liegt die Schuld beim neuen Anbieter oder Vermittler – etwa wenn am Telefon falsche Informationen gegeben oder gar Verträge ohne Zustimmung abgeschlossen wurden.

Was ist, wenn ich bereits Strom vom neuen Anbieter beziehe?

Arow

Auch dann kannst du gegen den untergeschobenen Vertrag vorgehen und gegebenenfalls rückwirkend Schadensersatz geltend machen – z. B. wegen höherer Kosten oder Vertragsnachteilen.

Wie kann ich mich vor solchen Maschen schützen?

Arow

Sei vorsichtig bei Werbeanrufen, gib keine Zählernummern oder Kundendaten am Telefon weiter und nutze keine undurchsichtigen Vergleichsportale ohne Impressum oder Kundenbewertungen.

Hast du weitere Fragen oder Anmerkungen? Dann schreib meinem Team und mir!