Sehr geehrte Damen und Herren,
ich verweise auf mein Schreiben vom xx.xx.202x bezüglich meines Widerrufs. Bislang haben Sie nicht reagiert. Bitte holen Sie dies bis zum xx.xx.202x nach.
Herzliche Grüße
[Dein Name]
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher berichten von ungewollten Vertragsabschlüssen durch Anbieter wie nowenergy, Voxenergie, Primastrom und LekkerEnergie – so kannst du dich schützen.
Darunter versteht man einen Strom- oder Gasvertrag, der ohne deine ausdrückliche Zustimmung abgeschlossen wurde – oft durch Täuschung am Telefon oder an der Haustür.
Wenn du plötzlich eine Auftrags- oder Kündigungsbestätigung deines bisherigen Anbieters bekommst, obwohl du nichts unterschrieben oder beauftragt hast, solltest du hellhörig werden.
Nein. Ein Vertrag ohne deine ausdrückliche Zustimmung ist rechtlich unwirksam – insbesondere, wenn keine ordnungsgemäße Dokumentation vorliegt (z. B. keine Einwilligung).
In vielen Fällen liegt die Schuld beim neuen Anbieter oder Vermittler – etwa wenn am Telefon falsche Informationen gegeben oder gar Verträge ohne Zustimmung abgeschlossen wurden.
Auch dann kannst du gegen den untergeschobenen Vertrag vorgehen und gegebenenfalls rückwirkend Schadensersatz geltend machen – z. B. wegen höherer Kosten oder Vertragsnachteilen.
Sei vorsichtig bei Werbeanrufen, gib keine Zählernummern oder Kundendaten am Telefon weiter und nutze keine undurchsichtigen Vergleichsportale ohne Impressum oder Kundenbewertungen.