Unzulässige Mahnungen & Inkasso

So wehrst du dich gegen Stromanbieter, die überhöhte Mahngebühren und fragwürdige Inkassoforderungen stellen – worauf du achten musst und wie du vorgehen kannst.

Inhaltsverzeichnis
  • Übersicht
  • Mahngebühren & Inkassounternehmen: So wehrst du dich erfolgreich
  • Worauf solltest du achten bei...
Übersicht
Kundenorientierte Energieversorger legen großen Wert auf fairen Umgang mit Verbraucherinnen und Verbrauchern. Sie berechnen nur angemessene Mahngebühren und beauftragen Inkassounternehmen ausschließlich bei berechtigten Forderungen.

Allerdings gibt es auch Anbieter, die Mahnkosten überhöhen oder sehr schnell externe Inkassodienste einschalten, und damit unnötigen Druck auf Endverbraucherinnen und Endverbraucher anwenden.

In diesem Beitrag erfährst du, wie du dich effektiv gegen unrechtmäßige Mahnungen und Inkassoforderungen wehren kannst.
Typische Beispiele für unberechtigte Forderungen
In den letzten Jahren häufen sich Berichte von Kundinnen und Kunden, die von bestimmten Stromdiscountern unrechtmäßige Zahlungsaufforderungen erhalten.

Besonders häufig kommt es zu:
- versteckten oder überzogenen Preiserhöhungen
- fehlerhaften Rechnungen (z. B. falsche Zählerstände)
- verweigerten Bonuszahlungen
- Schadensersatzforderungen nach einer vorzeitigen Kündigung
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Mahngebühren & Inkassounternehmen: So wehrst du dich erfolgreich
Wann ist eine Mahnung oder Inkassoforderung unzulässig?
Eine Forderung ist dann unzulässig, wenn:

- die Preiserhöhung versteckt kommuniziert wird oder du dieser rechtzeitig widersprochen hast
- eine Abrechnung fehlerhafte Zählerstände enthält
- dir ein versprochener Bonus verweigert wird
- eine Entschädigungszahlung bei vorzeitiger Vertragskündigung gefordert wird, obwohl die Kündigung vom Anbieter bestätigt wurde.

Wie du unberechtigte Forderungen abwehrst:

- schriftlichen Widerspruch einreichen:
Lege dar, warum die Forderung nicht gerechtfertigt ist.

- Nachweise beifügen:
Füge Rechnungen, Zahlungsbelege oder E-Mail-Korrespondenz als Belege hinzu.

- Inkassounternehmen einbeziehen:
Falls bereits ein Inkassobüro eingeschaltet wurde, solltest du auch dort schriftlichen Widerspruch einlegen.

- Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie einreichen:
Wenn der Versorger nicht reagiert, kannst du die unabhängige Schlichtungsstelle einschalten.
E-Mail-Vorlage Energieanbieter & Inkassounternehmen
Verwende folgende E-Mail-Vorlage und passe sie an deinen persönlichen Fall an.
Betreff: Widerspruch gegen die Forderung
Sehr geehrte Damen und Herren,

am xx.xx.202x habe ich der Preiserhöhung widersprochen. Mein begründeter Widerspruch gegen die Preiserhöhung hat die Fälligkeit des Anspruchs zur Folge. Ich kenne meine Rechte, und aus diesem Grund möchte ich Sie bitten, das Inkassoverfahren zurückzunehmen. Sollte mich noch eine weitere Mahnung von Ihnen oder dem von Ihnen beauftragten Inkassounternehmen erreichen, werde ich als nächstes eine Beschwerde auf de.reclabox.com einstellen und weitere rechtliche Schritte prüfen. Ich bin rechtsschutzversichert.

Herzliche Grüße
[Dein Name]
Worauf solltest du achten bei...
...hohen Mahngebühren?
Die Höhe von Mahngebühren ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt. Gerichte erkennen in der Regel Beträge von bis zu 3 Euro pro Mahnung an. Höhere Kosten müssen vom Anbieter genau nachgewiesen werden – Verwaltungskosten oder Personalaufwand dürfen nicht in Rechnung gestellt werden. Bei beauftragten Inkassounternehmen können die Gebühren höher ausfallen, orientieren sich jedoch am Wert der Forderung. Sollte ein Inkassobüro oder eine Anwaltskanzlei involviert sein, können zwar höhere Gebühren anfallen, diese richten sich jedoch nach dem jeweiligen Forderungsbetrag. Die zulässige Höhe kannst du nachprüfen.
...drohenden Schufa-Einträgen?
Ein negativer Schufa-Eintrag droht nur, wenn eine Forderung unbestritten bleibt. Das bedeutet: Falls du einer unberechtigten Forderung schriftlich widersprochen hast, handelt es sich um eine „bestrittene Forderung“, die nicht an die Schufa weitergegeben werden darf. Dieser Text stellt keine rechtliche Beratung dar, sondern basiert auf Erfahrungsberichten von Verbraucherschützern und Betroffenen.
...Mahngebühren von Stromanbietern?
Grundsätzlich tritt ein Zahlungsverzug erst nach der ersten Mahnung ein – diese gilt in der Regel als freundliche Zahlungserinnerung. Erst ab der zweiten Mahnung kann der Anbieter weitere Schritte einleiten. In einigen Fällen jedoch müssen Verbraucherinnen und Verbraucher bereits mit der ersten Mahnung Mahngebühren zahlen.

Das bedeutet: Wenn in der Rechnung steht, dass der Abschlag jeweils zum 1. eines Monats fällig ist, aber die Überweisung erst am 2. eingeht, kann der Anbieter bereits Mahngebühren verlangen. Manche Versorger verschicken Mahnungen automatisiert am ersten Tag nach Ablauf der Frist. Auch bei Nachzahlungen mit einem festgelegten Fälligkeitsdatum können Mahngebühren direkt nach der ersten Mahnung anfallen. Falls mehrere Mahnungen erfolgen, muss zwischen diesen eine angemessene Frist liegen – üblicherweise mindestens 10 bis 14 Werktage.
...drohenden Rechtsstreitigkeiten?
Eine rechtliche Beratung kann oft teuer werden, besonders bei kleineren Streitwerten. Organisationen wie der Bund der Energieverbraucher bieten Mitgliedern kostengünstige oder kostenlose Rechtsberatung.
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Häufig gestellte Fragen und Antworten

Ich habe eine Mahnung von meinem Energieanbieter erhalten – was jetzt?

Arow

Ruhe bewahren! Prüfe zuerst, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist. Häufig betreffen Mahnungen zu hohe oder falsche Nachzahlungen.

Was ist, wenn ich bereits Widerspruch gegen die Rechnung eingelegt habe?

Arow

Dann darf der Anbieter die Forderung nicht einfach so an ein Inkassobüro abgeben. Du befindest dich in einem rechtlichen Klärungsprozess.

Darf ein Anbieter Inkasso einschalten, obwohl ich gar keine Rechnung bekommen habe?

Arow

Nein. Du musst zuerst eine korrekte Rechnung erhalten und Gelegenheit zur Zahlung haben. Ohne Rechnung ist eine Mahnung nicht rechtens.

Was kann ich gegen unberechtigte Inkasso-Forderungen tun?

Arow

Lege einen begründeten und schriftlichen Widerspruch ein – sowohl beim Anbieter als auch beim Inkassobüro.

Wie kann ich erkennen, ob eine Inkassoforderung berechtigt ist?

Arow

Überprüfe folgende drei Punkte: Existiert eine nachvollziehbare Rechnung? Entspricht der geforderte Betrag der vertraglich vereinbarten Leistung? Wurde dein Widerspruch berücksichtigt?

Kann ich auch Schadensersatz verlangen, wenn das Inkasso unrechtmäßig war?

Arow

Ja – wenn dir durch unzulässiges Verhalten Schaden entstanden ist, kannst du gegebenenfalls Ansprüche geltend machen.

Hast du weitere Fragen oder Anmerkungen? Dann schreib meinem Team und mir!