Wurde dein Neukundenbonus nicht ausgezahlt? Energieversorger führen dafür allerlei Begründungen an, doch in vielen Fällen ist das nicht rechtens. Ich zeige dir, wie Anbieter versuchen, den Bonus zu verweigern – und wie du dich dagegen wehren kannst.
Am häufigsten sind der Neukundenbonus (einmalig, z. B. nach dem ersten Belieferungsjahr) und der Sofortbonus (meist innerhalb der ersten Wochen nach Lieferbeginn). Beide müssen im Vertrag klar geregelt sein.
Wende dich schriftlich an deinen Anbieter und fordere die Auszahlung des vertraglich zugesicherten Bonus ein – am besten mit Fristsetzung und Verweis auf den Vertrag.
Der zugesicherte Bonus ist Vertragsbestandteil – verweigert der Anbieter die Auszahlung, liegt eine Verletzung der Vertragspflicht vor. Auch das Verbraucherschutzrecht kann hier greifen.
Wichtig sind: Vertragsunterlagen, Screenshots vom Bestellvorgang, Werbematerialien und die Schlussrechnung. Je besser die Dokumentation, desto höher die Erfolgschancen.
Auch dann gilt: Der im Angebot zugesicherte Bonus ist Vertragsbestandteil. Vergleichsportale dokumentieren Angebote in der Regel gut – nutze das zur Beweisführung.
Ja – häufig ist der Zeitpunkt der Auszahlung im Vertrag geregelt. Spätestens jedoch mit der Schlussrechnung muss der Bonus berücksichtigt werden.