Was tun bei unzulässigen Preiserhöhungen?

Du hast eine Preiserhöhung für Strom oder Gas erhalten? Bei mehr als 80 Anbietern sind solche Erhöhungen unzulässig und anfechtbar. Damit du nicht über den Tisch gezogen wirst, habe ich einige wertvolle Tipps, um die Preiserhöhung anzufechten.

Inhaltsverzeichnis
  • Keine Kalkulationsgrundlage, keine Preiserhöhung!
  • So reagierst du auf eine Preiserhöhung
  • Ohne Transparenz keine Preiserhöhung!
  • Weitere wichtige Infos zu Preiserhöhungen
Keine Kalkulationsgrundlage, keine Preiserhöhung!
Energieunternehmen können ihre Preise nicht einfach nach Belieben erhöhen. Laut Urteil des Oberlandgerichts Köln (Az.: 6 U 304/19) aus dem Juni 2020 müssen Energieanbieter alle Preiskomponenten einer Erhöhung nachvollziehbar darlegen.

Das bedeutet: Liegt keine transparente Kalkulationsgrundlage vor, ist die Preiserhöhung unwirksam und kann somit angefochten werden.
Lass deine Preiserhöhung von ExtraEnergie kostenlos prüfen!
Gemeinsam mit meinem Team habe ich ein Urteil gegen die ExtraEnergie GmbH erstritten: Dank § 313 BGB wurden die massiven Preiserhöhungen aus dem Jahr 2022 vom Gericht für unwirksam erklärt. Was das für dich bedeutet? Du wurdest zu Unrecht zur Kasse gebeten. Jetzt steht dir eine Rückzahlung zu!
Preiserhöhung prüfen
So reagierst du auf eine Preiserhöhung
Sonderkündigungsrecht nutzen
(bei noch nicht wirksamer Preiserhöhung)
Falls die Erhöhung noch nicht in Kraft getreten ist, hast du das Recht zur Sonderkündigung.

Ein Beispiel: Erhöht dein Anbieter die Preise zum 1. Juli 2025, kannst du bis zum 30. Juni 2025 dein Sonderkündigungsrecht ausüben. Nutze hierfür das vorliegende Musterschreiben.
Erhöhung anfechten
(bei bereits wirksamer Preiserhöhung)
Ist die Preiserhöhung bereits in Kraft getreten, bleibt dir nur die Möglichkeit, sie anzufechten – eine Sonderkündigung kann dann nicht mehr erfolgen.
Vorlage Sonderkündigung
Verwende folgende E-Mail-Vorlage und passe sie an deinen persönlichen Fall an.
Betreff: Kündigung meines Stromvertrags
Kundennummer: (Deine Kundennummer)
Zählernummer: (Deine Zählernummer)

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund Ihrer Preiserhöhung, die ab dem xx.xx.202x wirksam wird, kündige ich fristgerecht einen Tag vor Wirksamwerden meinen Liefervertrag bei Ihrem Unternehmen.

Bitte senden Sie mir innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu, indem Sie mir auch das Vertragsende nennen.

Herzliche Grüße
(Dein Name)
Ohne Transparenz keine Preiserhöhung!
Werbeflyer
So absurd es klingt: Zwischen 2015 und 2018 war es bei einigen Energieanbietern gängige Praxis, Preiserhöhungen in Werbeflyern zu verstecken.
Betreff: Unklar!
Getreu dem Motto „Nichts Genaues weiß man nicht“ versuchen manche Anbieter, ihre Preiserhöhungen zu verschleiern. Ein beliebter Trick: Der Betreff der Mitteilung bleibt vage, sodass die eigentliche Preisänderung leicht übersehen wird.
Versteckte Botschaften
Ein Beispiel hierfür ist Voxenergie: Der Anbieter informierte seine Kundinnen und Kunden über eine Preiserhöhung in einer ellenlangen Tabelle. Offensichtlich lag der Fokus hier nicht auf transparenter Kommunikation, sondern darauf, die Preiserhöhung möglichst unauffällig unterzubringen.
Kurzfristige Ankündigung
Der Anbieter Paketsparer kündigte eine Preiserhöhung am 29.12.2021 mit Wirksamkeit zum 01.01.2022 an – eine klare Rechtsverletzung, denn Energieanbieter müssen eine Mindestfrist von vier Wochen einhalten, bevor eine Preiserhöhung in Kraft treten kann. Zusätzlich berichteten einige Betroffene, dass die Preiserhöhung lediglich im Online-Kundenportal ohne aktive Benachrichtigung veröffentlicht wurde.
Weitere wichtige Infos zu Preiserhöhungen
Preisgarantie? Garantiert nicht!
Einige Energieanbieter versuchen, politische und wirtschaftliche Ereignisse als Vorwand zu nutzen, um Preisgarantien zu umgehen und Erhöhungen durchzusetzen. Ein Beispiel: ExtraEnergie und weitere Anbieter argumentierten, dass die extreme Preissteigerung bei Rohstoffen wie Gas, Kohle und Strom im Jahr 2022 infolge des Ukraine-Krieges und staatlicher Eingriffe eine Preisanpassung rechtfertige. Dabei beriefen sie sich auf §313 BGB („Störung der Geschäftsgrundlage“). Viele Juristen sind jedoch der Meinung, dass dieses Vorgehen unzulässig ist.

Überzogene Preiserhöhungen
In den Jahren 2022 und 2023 haben die meisten Energieanbieter ihre Preise grundsätzlich angehoben. Im Durchschnitt stiegen die Strompreise auf ca. 50 Cent/kWh und die Gaspreise auf etwa 15 Cent/kWh. Nichtsdestotrotz gab es auch einige Anbieter, die ihre Strompreise drastisch auf 80 Cent/kWh und ihre Gaspreise auf über 30 Cent/kWh erhöhten. Solche extremen Erhöhungen solltest du nicht einfach hinnehmen. Es ist fragwürdig, warum einige Anbieter deutlich höhere Preissteigerungen vorgenommen haben als andere. In solchen Fällen lohnt es sich, Widerspruch einzulegen.

Widerspruch ignoriert oder abgelehnt? So reagierst du!
Häufig kommt es vor, dass Energieanbieter nicht auf einen Widerspruch reagieren oder ihn unbegründet ablehnen. Dabei sind sie gesetzlich verpflichtet, innerhalb von sechs Wochen nach Ende des Belieferungsjahres bzw. Abrechnungszeitraums eine fehlerfreie Abrechnung vorzulegen. Ignoriert dein Anbieter eine schriftliche Aufforderung oder verweigert eine Stellungnahme, kannst du aktiv werden: Dir steht ein Sonderkündigungsrecht zu, das dir ermöglicht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Stromanbieter wechseln
Genug von leeren Versprechungen und plötzlichen Preiserhöhungen? Dann wechsle zu Fairster, dem Anbieter für faire Energiepreise, nachvollziehbare Rechnungen und echten Ökostrom. Dein Anbieter soll für dich arbeiten. Nicht gegen dich.
Anbieter wechseln

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Mein Anbieter hat den Preis erhöht – ist das einfach so erlaubt?

Arow

Nein – nicht ohne Weiteres. Eine Preiserhöhung ist nur dann wirksam, wenn sie transparent, nachvollziehbar und rechtlich korrekt mitgeteilt wurde.

Was macht eine Preiserhöhung rechtswidrig?

Arow

Wenn die Erhöhung zum Beispiel ohne konkrete Begründung erfolgt, versteckt in einem Schreiben auftaucht, oder auf Basis unwirksamer Vertragsklauseln durchgeführt wurde, ist sie rechtlich angreifbar.

Was bedeutet es für mich, wenn die Preiserhöhung unwirksam ist?

Arow

Dann gilt dein ursprünglicher Preis weiter – und du kannst zu viel gezahlte Beträge zurückfordern.

Was passiert, wenn ich die Preiserhöhung einfach akzeptiert habe?

Arow

Auch dann kann sie noch angreifbar sein – vor allem, wenn du nicht ausreichend informiert wurdest. Eine Prüfung lohnt sich also trotzdem.

Kann ich auch dann etwas tun, wenn ich schon gekündigt habe?

Arow

Ja! Auch ehemalige Kundinnen und Kunden können Preiserhöhungen anfechten und zu viel gezahlte Beträge zurückverlangen.

Wie lange kann ich rückwirkend gegen eine Preiserhöhung vorgehen?

Arow

In der Regel kannst du bis zu drei Jahre rückwirkend tätig werden.

Hast du weitere Fragen oder Anmerkungen? Dann schreib meinem Team und mir!