Hier habe ich dir alle FAQs zusammengestellt und zur einfacheren Orientierung in Themen eingeteilt. Falls du trotzdem noch Fragen hast, scheue dich nicht, mein Team und mich zu kontaktieren!
Verbraucherschutz bedeutet, dass du als Kundin oder Kunde vor unfairen, irreführenden oder rechtswidrigen Geschäftspraktiken geschützt wirst. Besonders in der Energiebranche gibt es viele versteckte Kosten, unzulässige Preiserhöhungen und Knebelverträge – genau dagegen setze ich mich ein. Mein Ziel ist es, dir zu helfen, deine Rechte durchzusetzen und sicherzustellen, dass du nicht mehr zahlst, als du wirklich musst.
Mein Name ist Tobias Hirt und ich bin ein Rebell der Energiebranche, der gegen intransparente Preisgestaltung und unfaire Geschäftspraktiken kämpft. Mein Ziel: Verbraucher vor potentieller Abzocke zu schützen und faire Energiepreise durchzusetzen.
Nein, ich bin keine Verbraucherzentrale. Ich arbeite unabhängig und eng mit spezialisierten Partnerkanzleien zusammen, um dir gezielt bei Problemen mit deinem Energieversorger zu helfen. Mein Fokus liegt darauf, unzulässige Preiserhöhungen aufzudecken, Geld für Betroffene zurückzuholen und den Energiemarkt fairer zu gestalten.
Durch meine Plattform und mein Team kannst du prüfen lassen, ob dein Anbieter unzulässige Preiserhöhungen vorgenommen hat. Falls ja, bekommst du von mir Unterstützung, um dein Geld zurückzuholen.
Mein Team und ich begleiten dich durch den gesamten Prozess, ohne dass du dich um komplizierte rechtliche Schritte kümmern musst. Du musst nur deine Unterlagen einreichen - den Rest übernehmen wir.
Viele Versorger haben in der Vergangenheit unzulässige Preiserhöhungen durchgesetzt. Mein Team und ich prüfen laufend Fälle und helfen Verbrauchern dabei, sich dagegen zu wehren.
Die Musterschreiben auf dieser Seite dienen als Vorlage und können individuell angepasst werden. Falls du unsicher bist, kannst du mich gerne per Mail ansprechen. Die Kontaktdaten findest du weiter unten.
Nein, die Vorlagen sind eine Unterstützung, ersetzen aber keine juristische Beratung. Sie helfen dir, dein Anliegen strukturiert und rechtssicher zu formulieren.
Ersetze die Platzhalter mit deinen persönlichen Daten und passe die Formulierungen entsprechend an. Achte darauf, dass alle relevanten Informationen enthalten sind.
Ja! Alle Vorlagen stehen dir kostenlos zur Verfügung. Mein Ziel ist es, dir zu helfen, dich gegen unberechtigte Forderungen und unfaire Praktiken zu wehren.
Falls du keine Antwort erhältst oder dein Anbieter nicht einlenkt, solltest du ihn erneut kontaktieren. Auch hierfür stehen dir Musterschreiben zur Verfügung. Wenn auch der zweite Versuch erfolglos bleibt, kannst du dich an die Schlichtungsstelle Energie wenden.
Ja! Du kannst alle Vorlagen kopieren und für deine individuellen Anliegen verwenden – egal ob es um fehlerhafte Rechnungen, ungerechtfertigte Mahnungen oder Vertragskündigungen geht.
VENEKO kümmert sich darum, dass du immer faire Preise für Strom und Gas zahlst. Außerdem übernehmen sie das Vertragsmanagement und die Kommunikation mit Anbietern, und prüfen regelmäßig mögliche Wechseloptionen – alles für nur 4,99 € im Monat.
Nein, VENEKO übernimmt die komplette Verwaltung. Du kannst dich entspannt zurücklehnen – VENEKO hält dich über wichtige Änderungen auf dem Laufenden.
Wenn sich bessere Konditionen ergeben oder dein aktueller Anbieter Probleme macht, übernimmt VENEKO für dich den Wechselprozess – rechtzeitig und ohne Mehraufwand für dich.
Für alle Privatpersonen und Unternehmen, die Strom- und Gaskosten sparen, Verträge optimieren und sich nicht selbst um aufwendige Abwicklungen kümmern wollen.
Kein Problem! VENEKO kann mehrere Strom- und Gasverträge gleichzeitig verwalten – ideal für Vermieterinnen und Vermieter, oder Eigentümerinnen und Eigentümer mit mehreren Objekten.
Ja, du kannst den Service von VENEKO jederzeit kündigen. Es gibt keine langen Vertragsbindungen oder versteckten Kündigungsfristen.
Viele Anbieter setzen auf undurchsichtige Preismodelle und überhöhte Tarife. Ein fairer Stromanbieter wie fairster. bietet volle Transparenz, faire Preise und stellt den Verbraucherschutz in den Mittelpunkt.
Ein fairer Anbieter legt alle Kosten offen, hat kundenfreundliche Vertragsbedingungen und bietet stabil kalkulierte Preise. Zudem sollte er wirtschaftlich solide sein, um langfristig zuverlässigen Strom zu liefern.
Viele Anbieter erhöhen Preise unzulässig oder arbeiten mit intransparenten Klauseln. Ich helfe dir dabei, herauszufinden, ob dein Anbieter fair ist – und falls nicht, unterstütze ich dich beim Finden einer passenden Alternative.
Ein wirtschaftlich gesunder Anbieter kann langfristig stabile Preise garantieren und geht nicht plötzlich insolvent, wodurch du sonst kurzfristig einen neuen Anbieter suchen müsstest.
Keine Sorge! Wenn dein Anbieter nicht aufgelistet ist, heißt das nicht automatisch, dass es keine Probleme gibt. Du kannst uns Hinweise über das Formular melden, damit wir neue Fälle aufnehmen und andere Verbraucherinnen und Verbraucher warnen können.
Wir prüfen Informationen regelmäßig, basierend auf öffentlichen Berichten, Erfahrungen von Betroffenen und rechtlichen Entwicklungen.
Du kannst meinem Team und mir einfach über unser Kontaktformular oder per E-Mail mitteilen, wenn du Auffälligkeiten bei deinem Anbieter feststellst. Am besten mit kurzer Schilderung deiner Erfahrung.
Häufige Themen sind unzulässige Preiserhöhungen, überhöhte Abschläge, verweigerte Bonuszahlungen, plötzliche Kündigungen oder schleppende Erstattungen nach Vertragsende.
Damit Kundinnen und Kunden voneinander lernen können. Je mehr Erfahrungen zusammenkommen, desto besser können sich Verbraucherinnen und Verbraucher vor unseriösen Praktiken schützen.
Achte auf plötzliche Vertragsänderungen, unklare Abrechnungen, ungewöhnlich hohe Abschläge oder schlechte Erreichbarkeit des Kundenservice.
Achte bei der Auswahl deines Energieanbieters auf eine transparente Preisgestaltung, faire Vertragslaufzeiten & Kündigungsfristen, Verbraucherfreundlichkeit & Kundenservice und auf die finanzielle Stabilität des Anbieters.
Aktuell bieten einige Energieanbieter sehr kurze Preisbindungen von 1-6 Monaten an, nach deren Ablauf die Preise dann drastisch ansteigen. So werden Kundinnen und Kunden beispielsweise auf Vergleichsportalen durch niedrige initiale Tarife gelockt.
fairster. arbeitet nicht gewinnorientiert, sondern gemeinnützig. Unser Ziel ist es, faire Preise für alle zu sichern, Verbraucherschutz zu stärken und eine nachhaltige Energiezukunft zu gestalten.
fairster. ist Deutschlands erster gemeinnütziger Energieversorger. Wir verdienen nichts an deinem Strom und geben alle Überschüsse an dich zurück. Das bedeutet faire Tarife - ohne versteckte Kosten.
Am häufigsten sind der Neukundenbonus (einmalig, z. B. nach dem ersten Belieferungsjahr) und der Sofortbonus (meist innerhalb der ersten Wochen nach Lieferbeginn). Beide müssen im Vertrag klar geregelt sein.
Wende dich schriftlich an deinen Anbieter und fordere die Auszahlung des vertraglich zugesicherten Bonus ein – am besten mit Fristsetzung und Verweis auf den Vertrag.
Der zugesicherte Bonus ist Vertragsbestandteil – verweigert der Anbieter die Auszahlung, liegt eine Verletzung der Vertragspflicht vor. Auch das Verbraucherschutzrecht kann hier greifen.
Wichtig sind: Vertragsunterlagen, Screenshots vom Bestellvorgang, Werbematerialien und die Schlussrechnung. Je besser die Dokumentation, desto höher die Erfolgschancen.
Auch dann gilt: Der im Angebot zugesicherte Bonus ist Vertragsbestandteil. Vergleichsportale dokumentieren Angebote in der Regel gut – nutze das zur Beweisführung.
Ja – häufig ist der Zeitpunkt der Auszahlung im Vertrag geregelt. Spätestens jedoch mit der Schlussrechnung muss der Bonus berücksichtigt werden.
Das Landgericht Köln (Az: 84 O 96/19) hat entschieden, dass eine verspätete Auszahlung des Sofortbonus unzulässig und irreführend ist. Unternehmen sind dazu verpflichtet, sich an die vereinbarten Fristen zu halten. Schreibe deinem Anbieter eine Mahnung und setze ihm eine Frist zur Auszahlung des Sofortbonus.
Darunter versteht man einen Strom- oder Gasvertrag, der ohne deine ausdrückliche Zustimmung abgeschlossen wurde – oft durch Täuschung am Telefon oder an der Haustür.
Wenn du plötzlich eine Auftrags- oder Kündigungsbestätigung deines bisherigen Anbieters bekommst, obwohl du nichts unterschrieben oder beauftragt hast, solltest du hellhörig werden.
Nein. Ein Vertrag ohne deine ausdrückliche Zustimmung ist rechtlich unwirksam – insbesondere, wenn keine ordnungsgemäße Dokumentation vorliegt (z. B. keine Einwilligung).
In vielen Fällen liegt die Schuld beim neuen Anbieter oder Vermittler – etwa wenn am Telefon falsche Informationen gegeben oder gar Verträge ohne Zustimmung abgeschlossen wurden.
Auch dann kannst du gegen den untergeschobenen Vertrag vorgehen und gegebenenfalls rückwirkend Schadensersatz geltend machen – z. B. wegen höherer Kosten oder Vertragsnachteilen.
Sei vorsichtig bei Werbeanrufen, gib keine Zählernummern oder Kundendaten am Telefon weiter und nutze keine undurchsichtigen Vergleichsportale ohne Impressum oder Kundenbewertungen.
Ruhe bewahren! Prüfe zuerst, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist. Häufig betreffen Mahnungen zu hohe oder falsche Nachzahlungen.
Dann darf der Anbieter die Forderung nicht einfach so an ein Inkassobüro abgeben. Du befindest dich in einem rechtlichen Klärungsprozess.
Nein. Du musst zuerst eine korrekte Rechnung erhalten und Gelegenheit zur Zahlung haben. Ohne Rechnung ist eine Mahnung nicht rechtens.
Lege einen begründeten und schriftlichen Widerspruch ein – sowohl beim Anbieter als auch beim Inkassobüro.
Überprüfe folgende drei Punkte: Existiert eine nachvollziehbare Rechnung? Entspricht der geforderte Betrag der vertraglich vereinbarten Leistung? Wurde dein Widerspruch berücksichtigt?
Ja – wenn dir durch unzulässiges Verhalten Schaden entstanden ist, kannst du gegebenenfalls Ansprüche geltend machen.
Nein. Wenn du ein Guthaben aus deiner Jahresabrechnung hast, muss dir der Anbieter dieses in der Regel innerhalb weniger Wochen erstatten.
Gesetzlich gilt: Nach Erstellung der Abrechnung muss das Guthaben unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sechs Wochen ausgezahlt werden.
Du solltest den Anbieter schriftlich zur Zahlung auffordern – inklusive Fristsetzung.
Nein – das ergibt sich aus deiner Jahresabrechnung. Wichtig ist aber, dass du diese aufbewahrst, um deine Ansprüche zu belegen.
Auch nach einem Wechsel muss dir dein ehemaliger Anbieter dein Guthaben vollständig auszahlen. Ein Anbieterwechsel ändert nichts an deinem Anspruch.
Ja – auch Boni sind vertraglich vereinbart und müssen bei Anspruchsauslösung ausgezahlt werden. Wird das verweigert, kannst du dagegen vorgehen.
Wenn dein Energieversorger gegen vertragliche Pflichten verstößt – etwa durch unzulässige Preiserhöhungen, verspätete oder fehlerhafte Abrechnungen, oder eine grundlose Kündigung – kannst du unter Umständen Schadensersatz geltend machen.
Du solltest alle Belege und Unterlagen sammeln, den Schaden konkret beziffern, und deinen Anspruch schriftlich beim Energieversorger geltend machen.
In vielen Fällen ist es sinnvoll, dem Anbieter zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung oder Rückzahlung zu geben. Erst wenn darauf keine angemessene Reaktion erfolgt, kannst du Schadensersatz fordern.
Ja, in der Regel gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren zum Jahresende. Das bedeutet: Du musst deinen Anspruch innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis vom Schaden geltend machen.
Wichtig sind Belege wie Abrechnungen, Kontoauszüge, E-Mails, Kündigungsschreiben oder Nachweise über die Kosten bei einem neuen Anbieter.
Nicht unbedingt – in vielen Fällen reicht eine außergerichtliche Einigung. Es gibt auch die Möglichkeit, dich einer Feststellungsklage anzuschließen.
Nein – nicht ohne Weiteres. Eine Preiserhöhung ist nur dann wirksam, wenn sie transparent, nachvollziehbar und rechtlich korrekt mitgeteilt wurde.
Wenn die Erhöhung zum Beispiel ohne konkrete Begründung erfolgt, versteckt in einem Schreiben auftaucht, oder auf Basis unwirksamer Vertragsklauseln durchgeführt wurde, ist sie rechtlich angreifbar.
Dann gilt dein ursprünglicher Preis weiter – und du kannst zu viel gezahlte Beträge zurückfordern.
Auch dann kann sie noch angreifbar sein – vor allem, wenn du nicht ausreichend informiert wurdest. Eine Prüfung lohnt sich also trotzdem.
Ja! Auch ehemalige Kundinnen und Kunden können Preiserhöhungen anfechten und zu viel gezahlte Beträge zurückverlangen.
In der Regel kannst du bis zu drei Jahre rückwirkend tätig werden.
Laut Urteil des Oberlandgerichts Köln (Az.: 6 U 304/19) aus dem Juni 2020 müssen Energieanbieter alle Preiskomponenten einer Erhöhung nachvollziehbar darlegen. Das bedeutet: Liegt keine transparente Kalkulationsgrundlage vor, ist die Preiserhöhung unwirksam und kann somit angefochten werden.
Stromanbieter sind dazu verpflichtet, ihre Kunden über eine Preiserhöhung rechtzeitig zu informieren, damit sie die Möglichkeit haben, den Vertrag zu kündigen und sich nach einem günstigeren Anbieter umzusehen.
Nein. Es gelten die vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Nur bei Sonderkündigungsrecht (z. B. Preiserhöhung) kannst du vorzeitig raus.
Schau in deinen Vertrag oder die AGB. Dort sind Kündigungsfristen und Laufzeiten geregelt. Im Zweifel hilft eine rechtliche Einschätzung.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Am besten per Brief oder Fax – und immer nachweisbar (z. B. per Einschreiben.)
Nur zum Ende der Vertragslaufzeit – nicht mitten im laufenden Vertrag, es sei denn, es liegt ein Sonderkündigungsrecht vor.
Davon rate ich dir ab. Sichere dir zuerst einen neuen Anbieter, damit du nicht in die teurere Ersatzversorgung fällst.
Beharre schriftlich auf der Kündigung und fordere eine Bestätigung.
Der Arbeitspreis ist ein variabler Bestandteil der Stromrechnung und abhängig vom individuellen Jahresverbrauch. Der Grundpreis hingegen ist ein Fixbetrag, der vom Energieversorger festgelegt wird, und zum Beispiel die Kosten für Zähler, Wartung und Ablesung enthält.
Prüfe auf deiner letzten Abrechnung, ob du in der Grundversorgung bist oder einen Sondervertrag hast. Vergleiche dann Arbeitspreis und Grundpreis mit aktuellen Angeboten.
In der Grundversorgung zahlst du meist höhere Preise. Sonderverträge sind individuell vereinbarte Tarife, die oft günstiger sind.
Schau auf deine letzte Abrechnung oder deinen Vertrag. Oft steht dort „Grundversorgung“ oder der Name eines Sondertarifs.
Wenn du hohe Preise, eine intransparente Abrechnung oder schlechte Erreichbarkeit feststellst, solltest du einen Wechsel in Betracht ziehen.
Du solltest die Abrechnung prüfen und vergleichen, ob die Erhöhung gerechtfertigt ist. Falls nicht, kannst du Widerspruch einlegen.
Die Schlichtungsstelle Energie ist eine unabhängige Einrichtung, die bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Energieversorgern vermittelt. Ziel ist es, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Wenn du dich bereits erfolglos an deinen Energieversorger gewandt und keine zufriedenstellende Antwort erhalten hast, oder wenn innerhalb von vier Wochen keine Reaktion erfolgt ist.
Du kannst den Antrag online über das Formular der Schlichtungsstelle Energie einreichen. Alternativ ist auch eine Antragstellung per Post möglich.
Für Verbraucher ist das Verfahren grundsätzlich kostenlos. Nur bei missbräuchlicher Nutzung kann ein Entgelt verlangt werden.
Wenn beide Parteien dem Einigungsvorschlag zustimmen, ist das Ergebnis bindend. Andernfalls kann die Schlichtungsstelle eine Empfehlung aussprechen, die jedoch nicht verpflichtend ist.
In der Regel ist ein Schlichtungsverfahren bei Insolvenz des Energieversorgers nicht möglich.
Abschläge sind monatliche Vorauszahlungen an deinen Energieanbieter, die sich an deinem voraussichtlichen Jahresverbrauch orientieren.
Wenn sie über deinem tatsächlichen Verbrauch liegen – zum Beispiel nach einem Anbieterwechsel, einer Preiserhöhung oder wenn der Verbrauch gesunken ist.
Du gewährst deinem Anbieter damit einen kostenlosen Kredit. Im Insolvenzfall – wie bei der BEV 2019 – ist dein Geld möglicherweise verloren.
Errechne deinen realistischen Abschlag, kontaktiere den Anbieter - am besten schriftlich - mit deiner Begründung und setze eine Frist von mindestens 14 Tagen.
Sie berechnen auf Basis von Vergleichsgruppen, berücksichtigen einen Verbrauchsrückgang nicht oder teilen nach elf statt nach zwölf Monaten auf.
Nur im gleichen Verhältnis zur Preiserhöhung – bei gleichbleibendem Verbrauch. Sonst ist die Erhöhung nicht zulässig.
Ein Nichterfüllungsschaden ist eine Forderung des Energieanbieters, wenn ein Vertrag vorzeitig beendet wird. Der Anbieter verlangt eine Entschädigung für entgangene Gewinne oder Kosten, die durch die vorzeitige Vertragsbeendigung entstanden sind.
Ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug besteht nur, wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann oder die Preise dort höher sind. Andernfalls ist der Anbieter nicht verpflichtet, einer Kündigung zuzustimmen.
Du kannst der Forderung widersprechen, insbesondere wenn der Anbieter der Kündigung zugestimmt hat, ohne auf mögliche Kosten hinzuweisen. Ein Musterschreiben zur Abwehr solcher Forderungen findest du weiter oben.
Ja, wenn der Anbieter einer Kündigung zustimmt, sollte er den Kundinnen und Kunden über mögliche finanzielle Konsequenzen informieren. Unterlässt er dies, kann das als stillschweigende Zustimmung ohne Anspruch auf Nichterfüllungsschaden gewertet werden.
Dokumentiere die Kommunikation mit dem Anbieter schriftlich. Nutze das Musterschreiben und informiere dich über deine Rechte.
Der Anbieter könnte ein Inkassounternehmen einschalten oder rechtliche Schritte einleiten. Es ist daher ratsam, frühzeitig zu reagieren und der Forderung zu widersprechen, wenn sie unberechtigt ist.
Eine Preisbindung sichert dir zu, dass bestimmte Preisbestandteile – etwa Arbeitspreis und Grundpreis – für eine bestimmte Zeit stabil bleiben. Während der Preisbindung darf der Anbieter die Preise nicht einfach so erhöhen.
Bei einer kurzen Preisbindung läuft der garantierte Preis nur für wenige Monate (z. B. drei, sechs oder zwölf Monate) statt über längere Zeiträume. Danach kann der Anbieter die Preise anpassen.
Selbst während einer Preisbindung dürfen Anbieter oft bestimmte staatliche Preisbestandteile (z. B. Steuern oder Umlagen) weitergeben. Die Preisgarantie bezieht sich dann nur auf den reinen Energiepreis.
Dynamische Tarife orientieren sich an aktuellen Börsenstrompreisen und können täglich oder stündlich schwanken. Bei solchen Tarifen gibt es in der Regel keine feste Preisbindung, sondern eine flexible Abrechnung.
Ohne echte Preisbindung bist du Preisschwankungen auf dem Energiemarkt unmittelbar ausgeliefert. Gerade bei steigenden Marktpreisen kann das zu erheblichen Mehrkosten führen.
Erhöht der Anbieter den Preis nach Ablauf der Bindung, muss er dich rechtzeitig und transparent informieren. Danach hast du ein Sonderkündigungsrecht und kannst den Anbieter wechseln.
Eine eingeschränkte Preisgarantie bedeutet, dass der Stromanbieter während einer bestimmten Laufzeit nur den Energiepreis und die Netznutzungsentgelte garantiert, nicht aber die staatlichen Abgaben, Steuern und Umlagen. Diese Komponenten machen oft einen großen Teil des Strompreises aus, die während der Garantiezeit variieren können.
Wenn dein Anbieter die Preise erhöht, dein Vertrag ausläuft, oder du einfach zu einem faireren Anbieter wechseln willst. In vielen Fällen kann sich ein Wechsel erheblich lohnen.
Die Kündigungsfrist steht in deinem Vertrag – häufig sind es vier bis sechs Wochen zum Laufzeitende. Bei Preiserhöhungen greift oft ein Sonderkündigungsrecht.
Achte auf transparente Preisgestaltung, faire Vertragsbedingungen und gute Erreichbarkeit. Anbieter wie fairster. stehen für genau diese Werte.
Nein. Das Gesetz garantiert dir eine nahtlose Energieversorgung – selbst während des Anbieterwechsels bleibst du jederzeit versorgt.
Warnzeichen sind: Lockangebote mit Bonusversprechen, schwer verständliche AGB, aggressives Telefonmarketing, oder unzureichender Kundenservice.
Du suchst dir einen neuen Anbieter, der in der Regel deinen alten Vertrag kündigt. Ich empfehle dir aber, die Kündigung selbst vorzunehmen. Es gibt keine Unterbrechung, keine neue Leitung – nur neue Konditionen.
ExtraEnergie stand in der Kritik, weil das Unternehmen seine Strompreise unzulässig erhöht hat – ohne die Kundinnen und Kunden ausreichend und verständlich darüber zu informieren. Ein Gericht hat diese Preisanpassungen nun für unwirksam erklärt.
Wer von diesen unrechtmäßigen Erhöhungen betroffen war, kann jetzt Geld zurückfordern. Mein Team und ich helfen dabei.
Es ist ein deutliches Signal: Preiserhöhungen müssen klar und nachvollziehbar kommuniziert werden – sonst sind sie unwirksam. Mit intransparenten Preissprüngen ist jetzt Schluss.
Doch – aber nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Wer Preise erhöht, muss dies transparent, begründet und rechtzeitig tun. Willkür hat in der Energieversorgung nichts verloren.
Kontrolliere regelmäßig deine Abrechnungen und Vertragsunterlagen. Lass dir Preiserhöhungen genau erklären. Bei Unsicherheiten unterstützen mein Team und ich dich – kostenlos und unkompliziert.
Laut eigener Aussage wegen gestiegener Beschaffungskosten. Doch das Gericht hat klargestellt: Wer Preise erhöht, muss transparent darlegen, warum. Und genau das hat ExtraEnergie nicht getan.
Wenn dir Stromio den Vertrag einseitig gekündigt hat, ist es wichtig, schnell aktiv zu werden. Prüfe zunächst deine letzte Abrechnung und halte alle Unterlagen wie Kündigungsschreiben und Nachweise über mögliche Mehrkosten bereit. In vielen Fällen besteht Anspruch auf Schadensersatz – vor allem dann, wenn du durch die Kündigung plötzlich in die teure Grundversorgung geraten bist.
Ja, „Grünwelt Energie“ ist eine Marke der Stromio GmbH. Wenn du also einen Vertrag bei Grünwelt abgeschlossen hast, gelten die gleichen Probleme und Prüfansätze wie bei Stromio – inklusive der Möglichkeit, Schadensersatz zu verlangen.
Verwende für die kostenlose Prüfung unser Kontaktformular und lade alle relevanten Informationen zu deinem Vertrag zu. Mein Team und ich prüfen dann, ob und wieviel Schadensersatz zusteht.
Sollte gegen Stromio eine Feststellungsklage (Sammelklage) laufen, kannst du dich dieser in der Regel problemlos anschließen. Dafür musst du dich nur online im Klageregister eintragen – ganz ohne eigenes Prozesskostenrisiko.
Die Anbieter haben eigenmächtige Preiserhöhungen vorgenommen, Widerrufe zurückgewiesen, Kündigungen und irreführende Preissenkungsangebote. (Quelle: verbraucherzentrale.de)
Bitte sende meinem Team und mir auch in so einem Fall eine Mail mit all deinen relevanten Infos und Problemen mit dem Anbieter an kontakt@tobias-hirt.de oder nutze das Kontaktformular. Wir schauen uns deinen Fall gerne an und geben dir eine Handlungsempfehlung.
gas.de und Stromio sind war aus dem Markt ausgetreten, jedoch ist Grünwelt (eine Marke der Stromio GmbH) wieder aktiv. (Quelle: energate GmbH)