Schlichtungsstelle Energie – ein empfehlenswerter Anlaufpunkt

Inhaltsverzeichnis
  • Was ist die Schlichtungsstelle Energie?
  • Ziele und Voraussetzungen der Schlichtungsstelle Energie
  • Schritt für Schritt: So stellst du einen Schlichtungsantrag
  • Erfahrungsbericht: Mein Weg zur Schlichtungsstelle Energie
Was ist die Schlichtungsstelle Energie?
Die Schlichtungsstelle Energie ist eine unabhängige Einrichtung zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen. Getragen vom Verbraucherzentrale Bundesverband und den Verbänden der Energiewirtschaft steht sie privaten Verbrauchern kostenfrei zur Verfügung und hat seit ihrer Gründung bereits rund 64.000 Schlichtungsanträge erhalten. In den meisten Fällen konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, sodass kostspielige Gerichtsverfahren vermieden wurden.

Wichtig zu wissen:
Vier Wochen nach Einreichung einer Beschwerde beim Energieversorger kann die Schlichtungsstelle eingeschaltet werden.

Der Zeitaufwand eines Antrags beträgt etwa eine Stunde.

Das Verfahren ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos, für den Energieversorger jedoch mit Gebühren verbunden.
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Ziele und Voraussetzungen der Schlichtungsstelle Energie
Ziel der Schlichtungsstelle ist es, Streitigkeiten zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Energieversorgungsunternehmen außergerichtlich und einvernehmlich zu lösen.

Was kaum einer weiß: Energieversorgungsunternehmen sind dazu verpflichtet, auf die Möglichkeit einer Schlichtung hinzuweisen, wenn sie eine Beschwerde ablehnen.
Voraussetzung für eine Schlichtung:
- Vorab muss eine schriftliche Beschwerde beim Energieversorger eingereicht worden sein
- Der Energieanbieter hat vier Wochen Zeit, auf diese Beschwerde zu reagieren.
- Erfolgt keine zufriedenstellende Lösung, kann die Schlichtungsstelle eingeschaltet werden.

Die Empfehlungen der Schlichtungsstelle sind rechtlich unverbindlich, und gibt beiden Parteien jederzeit die Möglichkeit, den Schlichtungsprozess zu beenden und den Fall vor Gericht zu verhandeln.

Für Verbraucher bleibt das Verfahren kostenfrei, während für Unternehmen eine Fallpauschale fällig wird. Einige Anbieter versuchen jedoch, diese Kosten zu umgehen, indem sie eine Feststellungsklage gegen Kundinnen und Kunden einreichen.
Schritt für Schritt: So stellst du einen Schlichtungsantrag
Vorgehensweise:
- Öffne die Website der Schlichtungsstelle
- Klicke auf „Schlichtungsantrag“
- Lade die relevanten Dokumente hoch
- Gib deinen Sachverhalt und das Beschwerdeziel an
Erforderliche Unterlagen:
- Beschwerdeschreiben (z. B. Musterschreiben)
- Strom-/Gasauftrag
- Auftragsbestätigung
- Vertrag
- AGB des Anbieters
- Falls vorhanden: Kündigungsschreiben sowie weiterer relevanter Schriftverkehr
Beispiel für eine Sachverhaltsdarstellung:
"Mein Energieversorger hat während meiner Preisgarantie die Kosten von xx Cent/kWh auf xx Cent/kWh erhöht. Vier Wochen nach meiner ersten Beschwerde liegt noch keine zufriedenstellende Lösung vor, da sich das Unternehmen auf § 313 BGB beruft, und die Preiserhöhung für gerechtfertigt hält."
Mögliche Beschwerdeziele:
- Rücknahme der Preiserhöhung und Erfüllung des Vertrags bis zum Vertragsende
- Rücknahme der Preiserhöhung und Beendigung des Vertrags
- Rücknahme der Abschlagserhöhung und Beendigung des Vertrags
- Begleichung meiner Schadensersatzforderung
- Auszahlung von Boni oder Guthaben
Erfahrungsbericht: Mein Weg zur Schlichtungsstelle Energie
Mein Energieanbieter hat meinen Strompreis um 50 % erhöht, obwohl dies vertraglich nicht vorgesehen war. Nachdem meine schriftliche Beschwerde nicht ernst genommen, und mir lediglich ein unzufriedenstellender Kompromiss angeboten wurde, habe ich angekündigt, die Schlichtungsstelle Energie einzuschalten.

Kurz darauf erhielt ich eine standardisierte Nachricht: Mein Energieversorger wolle die Angelegenheit gerichtlich klären. Diese E-Mail hat mich sehr irritiert – warum sollte das Unternehmen mich verklagen? Ich hatte alle Rechnungen beglichen und war meinen vertraglichen Pflichten nachgekommen.

Da der Anbieter die Kommunikation mit mir grundlos einstellte, entschied ich mich, die Schlichtungsstelle Energie zu Rate zu ziehen. Deren Herangehensweise war sehr strukturiert: Ich wurde gebeten, alle relevanten Dokumente einzureichen, darunter Vertragsunterlagen, AGBs, das Beschwerdeschreiben und die Antwort des Energieversorgers.

Kurze Zeit später erhielt ich jedoch Post vom Amtsgericht – mein Stromanbieter hatte eine Feststellungsklage eingereicht. Dadurch wurde die Vermittlung durch die Schlichtungsstelle hinfällig. Diese Taktik wird von einigen Unternehmen genutzt, um die Schlichtungskosten zu vermeiden.

Trotzdem empfehle ich die Schlichtungsstelle Energie allen Betroffenen. Sie bietet eine professionelle, gut organisierte Anlaufstelle, um Probleme mit Energieversorgern außergerichtlich zu klären.

Wichtige Hinweise vor der Antragstellung:
-
Prüfe, ob dein Anbieter möglicherweise eine Feststellungsklage gegen dich einreichen könnte
- Informiere dich über alternative Lösungen – in einigen Fällen kann eine direkte Einigung mit dem Anbieter zielführender und schneller sein
- Stelle sicher, dass du deinem Anbieter vier Wochen Reaktionszeit gibst
- Verwende in deiner Beschwerde klar formulierte und gut belegbare Argumente
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Häufig gestellte Fragen und Antworten

Was ist die Schlichtungsstelle Energie?

Arow

Die Schlichtungsstelle Energie ist eine unabhängige Einrichtung, die bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Energieversorgern vermittelt. Ziel ist es, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

Wann kann ich mich an die Schlichtungsstelle wenden?

Arow

Wenn du dich bereits erfolglos an deinen Energieversorger gewandt und keine zufriedenstellende Antwort erhalten hast, oder wenn innerhalb von vier Wochen keine Reaktion erfolgt ist.

Wie stelle ich einen Schlichtungsantrag?

Arow

Du kannst den Antrag online über das Formular der Schlichtungsstelle Energie einreichen. Alternativ ist auch eine Antragstellung per Post möglich.

Kostet das Schlichtungsverfahren etwas?

Arow

Für Verbraucher ist das Verfahren grundsätzlich kostenlos. Nur bei missbräuchlicher Nutzung kann ein Entgelt verlangt werden.

Ist das Ergebnis des Verfahrens bindend?

Arow

Wenn beide Parteien dem Einigungsvorschlag zustimmen, ist das Ergebnis bindend. Andernfalls kann die Schlichtungsstelle eine Empfehlung aussprechen, die jedoch nicht verpflichtend ist.

Was passiert, wenn mein Energieversorger insolvent ist?

Arow

In der Regel ist ein Schlichtungsverfahren bei Insolvenz des Energieversorgers nicht möglich.

Hast du weitere Fragen oder Anmerkungen? Dann schreib meinem Team und mir!