Wichtig zu wissen:
Der Zeitaufwand eines Antrags beträgt etwa eine Stunde.
Das Verfahren ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos, für den Energieversorger jedoch mit Gebühren verbunden.
Die Schlichtungsstelle Energie ist eine unabhängige Einrichtung, die bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Energieversorgern vermittelt. Ziel ist es, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Wenn du dich bereits erfolglos an deinen Energieversorger gewandt und keine zufriedenstellende Antwort erhalten hast, oder wenn innerhalb von vier Wochen keine Reaktion erfolgt ist.
Du kannst den Antrag online über das Formular der Schlichtungsstelle Energie einreichen. Alternativ ist auch eine Antragstellung per Post möglich.
Für Verbraucher ist das Verfahren grundsätzlich kostenlos. Nur bei missbräuchlicher Nutzung kann ein Entgelt verlangt werden.
Wenn beide Parteien dem Einigungsvorschlag zustimmen, ist das Ergebnis bindend. Andernfalls kann die Schlichtungsstelle eine Empfehlung aussprechen, die jedoch nicht verpflichtend ist.
In der Regel ist ein Schlichtungsverfahren bei Insolvenz des Energieversorgers nicht möglich.