- GASAG / STROMFlex
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- Stadtwerke Rostock
- Lichtblick
Die meisten Energieanbieter schließen ihre Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 12 oder sogar 24 Monaten. In den letzten Jahren jedoch hat sich eine neue Praxis herauskristallisiert: Sehr kurze Mindestlaufzeiten. Ich zeige dir die Vor- und Nachteile.
Eine Preisbindung sichert dir zu, dass bestimmte Preisbestandteile – etwa Arbeitspreis und Grundpreis – für eine bestimmte Zeit stabil bleiben. Während der Preisbindung darf der Anbieter die Preise nicht einfach so erhöhen.
Bei einer kurzen Preisbindung läuft der garantierte Preis nur für wenige Monate (z. B. drei, sechs oder zwölf Monate) statt über längere Zeiträume. Danach kann der Anbieter die Preise anpassen.
Selbst während einer Preisbindung dürfen Anbieter oft bestimmte staatliche Preisbestandteile (z. B. Steuern oder Umlagen) weitergeben. Die Preisgarantie bezieht sich dann nur auf den reinen Energiepreis.
Dynamische Tarife orientieren sich an aktuellen Börsenstrompreisen und können täglich oder stündlich schwanken. Bei solchen Tarifen gibt es in der Regel keine feste Preisbindung, sondern eine flexible Abrechnung.
Ohne echte Preisbindung bist du Preisschwankungen auf dem Energiemarkt unmittelbar ausgeliefert. Gerade bei steigenden Marktpreisen kann das zu erheblichen Mehrkosten führen.
Erhöht der Anbieter den Preis nach Ablauf der Bindung, muss er dich rechtzeitig und transparent informieren. Danach hast du ein Sonderkündigungsrecht und kannst den Anbieter wechseln.