So kündigst du deinen aktuellen Energieanbieter

Wie du dich an die Kündigungfrist hältst und deinen bestehenden Vertrag am rechtssichersten auflöst.

Inhaltsverzeichnis
  • Kündigung deines Energievertrags
  • Schritt 1: Rechtzeitig kündigen!
  • Schritt 2: Kündigungsbestätigung
  • Schritt 3: Keine Kündigungsbestätigung erhalten?
  • Sonderkündigungsrecht - worauf solltest du achten?
Kündigung deines Energievertrags
Ein Stromanbieterwechsel kann viele Gründe haben – sei es eine Preiserhöhung, schlechte Vertragsbedingungen oder schlicht und einfach ein besseres Angebot. Doch bei der Kündigung gibt es einige Fallstricke, auf die du achten solltest. In diesem Leitfaden erfährst du, wie du deinen Stromvertrag korrekt kündigst, was bei ausbleibenden Bestätigungen zu tun ist, und wie du dich gegen Anbieter wehrst, die deine Kündigung ignorieren.
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Schritt 1: Rechtzeitig kündigen!
Überlasse die Kündigung nicht deinem neuen Stromanbieter, sondern erledige dies selbst. Du kennst deine Vertragsbedingungen am besten und vermeidest das Risiko, dass der Anbieter den Wechsel ablehnt – denn in diesem Fall bleibt dein alter Vertrag bestehen. Besonders bei einer Sonderkündigung, etwa aufgrund einer Preiserhöhung, bist du ohnehin verpflichtet, selbst zu kündigen.
Was du zu beachten hast, hängt von der Zeit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ab
Mindestens vier Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist: Nutze – falls vorhanden – das Kundenportal oder kündige per E-Mail oder Fax. So vermeidest du unnötige Kosten und hast noch genügend Zeit, falls dein Anbieter die Kündigung ignoriert.

Fünf bis zehn Tage vor Fristablauf: Stelle sicher, dass dein Anbieter die Kündigung bestätigt. Ohne Bestätigung könnte sich der Vertrag automatisch verlängern. Die sicherste Methode ist ein Einwurfeinschreiben. Kündigungen per E-Mail, Fax oder über das Kundenportal sind nicht rechtssicher, da du den Zugang nicht zweifelsfrei nachweisen kannst.

Weniger als fünf Tage Zeit? Dann zählt jede Minute. In diesem Fall sollte deine Kündigung den Anbieter auf jeden Fall fristgerecht erreichen. Schicke sie zusätzlich per Fax und E-Mail, um auf Nummer sicher zu gehen. Falls das Einschreiben zu spät ankommt, kann die Kündigung unwirksam sein.
Schritt 2: Kündigungsbestätigung
In deinem Kündigungsschreiben solltest du unbedingt darauf achten, eine Kündigungsbestätigung von deinem Energielieferanten einzufordern. Eine Kündigungsbestätigung dient dir als Nachweis, dass die Kündigung bestätigt wurde und du zu einem neuen Stromanbieter wechseln kannst.

Solange die Kündigungsbestätigung nicht bei dir eingegangen ist, kannst du dir leider nicht sicher sein, dass die Kündigung angenommen wurde.
Schritt 3: Keine Kündigungsbestätigung erhalten?
Hast du die Kündigung deines aktuellen Stromanbieters nicht rechtssicher per Einschreiben gekündigt? Versende diese erneut und achte darauf, den Brief per Einschreiben zu verschicken. Mit dieser Methode erhältst du einen Nachweis über die Zustellung der Kündigung. Den Nachweis solltest du vorsichtshalber aufbewahren!

Beim Kündigen eines Strom- oder Gasvertrags können immer Fehler passieren. Deshalb ist es wichtig, dass du die Kündigung selbst und frühzeitig vornimmst. Zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher haben bereits Beschwerden eingereicht – unter anderem gegen Anbieter wie Fuxx Sparenergie (inkl. Grüner Funke), ExtraEnergie, Stromio, immergrün, Primastrom und Voxenergie.

Einige Energieversorger ignorieren Kündigungen oder setzen willkürlich einen späteren Kündigungstermin fest. Deshalb solltest du nicht nur prüfen, ob du eine Bestätigung erhalten hast, sondern auch, welches Beendigungsdatum darin angegeben ist. Nur so stellst du sicher, dass deine Kündigung korrekt vonstatten ging.
Sonderkündigungsrecht - worauf solltest du achten?
Welche Sonderkündigungsrechte habe ich?
Neben der regulären Kündigung, z.B. nach 12 Monaten, gibt es auch das Sonderkündigungsrecht. Dieses greift besonders häufig bei Preiserhöhungen. Auch Änderungen der AGBs oder Verstöße gegen vertragliche Pflichten können dir das Recht zur außerordentlichen Kündigung einräumen.
Worauf muss ich bei einer Sonderkündigung achten?
Hast du ein Sonderkündigungsrecht - zum Beispiel aufgrund einer Preiserhöhung, oder weil dein Anbieter es beim Umzug erlaubt - solltest du die Kündigung unbedingt selbst vornehmen. Zwar kann dein neuer Anbieter die reguläre Kündigung für dich übernehmen, bei Sonderkündigungen hingegen ist dies meist nicht möglich.

Achte auf die Fristen: Energieversorger setzen oft sehr kurze Fristen von nur zwei Wochen. Falls dein neuer Anbieter Fehler macht - zum Beispiel eine verspätete Kündigung oder fehlende Vollmachten - kann es schnell zu einer ungewollten Vertragsverlängerung kommen.
Sonderkündigungsrecht bei Umzug – gibt es das?
Ein Umzug bedeutet nicht automatisch, dass du deinen Stromvertrag vorzeitig beenden kannst. Manche Anbieter gewähren jedoch aus Kulanz ein Sonderkündigungsrecht. Prüfe dazu die AGBs unter dem Abschnitt „Umzug“.

Falls dein Anbieter kein Sonderkündigungsrecht einräumt, musst du ihn frühzeitig über den Umzug informieren. Der Vertrag wird dann an deiner neuen Adresse fortgeführt.

Achtung: Falls der Anbieter dort höhere Preise verlangt, steht dir wiederum ein Sonderkündigungsrecht zu.
Wie lange gilt das Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung?
Du musst deine Kündigung vor dem Inkrafttreten der Preiserhöhung einreichen. Falls du mehr als drei Wochen Zeit hast, reicht eine Kündigung per E-Mail als erster Schritt. Bleibt die Bestätigung aus, solltest du rechtzeitig auf ein Einschreiben per Einwurf umsteigen, um deine Kündigung nachweisen zu können.
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Häufig gestellte Fragen und Antworten

Kann ich meinen Strom- oder Gasvertrag jederzeit kündigen?

Arow

Nein. Es gelten die vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Nur bei Sonderkündigungsrecht (z. B. Preiserhöhung) kannst du vorzeitig raus.

Wie finde ich heraus, wann und wie ich kündigen kann?

Arow

Schau in deinen Vertrag oder die AGB. Dort sind Kündigungsfristen und Laufzeiten geregelt. Im Zweifel hilft eine rechtliche Einschätzung.

Wie muss ich kündigen?

Arow

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Am besten per Brief oder Fax – und immer nachweisbar (z. B. per Einschreiben).

Kann ich einfach kündigen, wenn mir der Anbieter zu teuer wird?

Arow

Nur zum Ende der Vertragslaufzeit – nicht mitten im laufenden Vertrag, es sei denn, es liegt ein Sonderkündigungsrecht vor.

Kann ich bei meinem Anbieter kündigen, auch wenn ich noch keine neue Versorgung habe?

Arow

Davon rate ich dir ab. Sichere dir zuerst einen neuen Anbieter, damit du nicht in die teurere Ersatzversorgung fällst.

Was mache ich, wenn der Anbieter meine Kündigung ignoriert?

Arow

Beharre schriftlich auf der Kündigung und fordere eine Bestätigung.

Hast du weitere Fragen oder Anmerkungen? Dann schreib meinem Team und mir!