Guthaben für Strom oder Gas nicht ausgezahlt?

Wenn sich aus deiner Energierechnung ein Guthaben ergibt, muss es vom Anbieter umgehend ausgezahlt werden. Wir zeigen dir, wie du mit Verzögerungen umgehst und dein Geld erstattet bekommst.

Inhaltsverzeichnis
  • Wann muss ein Guthaben ausgezahlt werden?
  • Schritt für Schritt: So bekommst du dein Guthaben
  • Worauf solltest du achten bei...
Wann muss ein Guthaben ausgezahlt werden?
Energieanbieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, Abrechnungen innerhalb von sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erstellen. Wenn dabei ein Guthaben entstanden ist, muss es unverzüglich erstattet oder spätestens mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet werden. Ist das nicht der Fall, kannst du mit einer Mahnung reagieren. Hierfür stellen wir dir weiter unten kostenlose Musterschreiben zur Verfügung, die du per E-Mail, Fax oder Einschreiben versenden kannst.
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Schritt für Schritt: So bekommst du dein Guthaben
Schritt 1: Erste Mahnung per E-Mail
Sobald die gesetzliche Frist für die Abrechnung (sechs Wochen, gemäß § 40 Abs. 4 EnWG) und die Auszahlung des Guthabens verstrichen ist, solltest du dem Anbieter eine Frist von 14 Tagen - inklusive Nennung eines konkreten Datums - setzen. In der Regel genügt hierfür eine E-Mail. Um auf Nummer sicher zu gehen, kann die Mahnung zusätzlich per Einschreiben versendet werden.
Schritt 2: Zweite Mahnung bei weiterer Verzögerung
Reagiert der Anbieter nicht auf die erste Mahnung, solltest du eine zweite stellen. Setze dabei eine Frist von weiteren 14 Tagen. Insbesondere bei bestimmten Anbietern wie Voxenergie, Primastrom, Jura Strom oder E.ON kommt es häufiger zu Verzögerungen.
Schritt 3: Schlichtungsstelle Energie einschalten
Sollten alle vorherigen Schritte keine Wirkung zeigen, kannst du die Schlichtungsstelle Energie kontaktieren. Dieses Verfahren ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenfrei, erhöht den Handlungsdruck auf den Anbieter erheblich, und hat in der Vergangenheit große Erfolge gezeigt.
E-Mail-Vorlage
Betreff: Mahnung: Verzögerte Strom-/Gasabrechnung oder Guthabenauszahlung

Kundennummer:
[Deine Nummer]
Vertragsnummer: [Deine Vertragsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie sind Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und haben meine Abrechnung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erstellt.

ODER:

Sie haben mein Guthaben nicht umgehend nach der Rechnungserstellung ausgezahlt bzw. spätestens mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet. Ich erwarte die umgehende Erstellung der Abrechnung sowie die Überweisung des Guthabens bis zum [xx.xx.202x] und behalte mir weitere rechtliche Schritte vor, darunter eine Sonderkündigung aufgrund der Vertragsverletzung Ihrerseits.

Herzliche Grüße
[Dein Name]
Worauf solltest du achten bei...
...Abschlagszahlungen?
Falls dein Guthaben aus einer Abrechnung resultiert, sollten deine monatlichen Abschlagszahlungen entsprechend gesenkt werden. Diese müssen auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs des letzten Abrechnungszeitraums angepasst werden. Falls dein Anbieter das nicht automatisch vornimmt, macht es Sinn, eine Senkung der Abschlagszahlungen einzufordern.
...verspäteter Auszahlung des Sofortbonus?
In vielen Verträgen ist ein Sofortbonus nach 60 oder 90 Tagen vorgesehen. Erfahrungsgemäß kommt es auch hier häufig zu Verzögerungen.

So setzt du den Sofortbonus durch: Überprüfe deine Vertragsunterlagen auf die vereinbarte Frist. Mahne nach Ablauf mit einer einwöchigen Frist. Falls keine Zahlung erfolgt, kannst du eine Beschwerde auf de.reclabox.com einreichen. Das Landgericht Köln (Az: 84 O 96/19) hat entschieden, dass eine verspätete Auszahlung des Sofortbonus unzulässig und irreführend ist. Unternehmen sind verpflichtet, sich an die vereinbarten Fristen zu halten.
...grundsätzlichen rechtlichen Grundlagen?
Laut § 40 Abs. 4 EnWG muss der Energieanbieter sicherstellen, dass Kundinnen und Kunden ihre Abrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung der Abrechnungsperiode erhalten. Falls ein Guthaben besteht, ist dieses unverzüglich zu erstatten oder mit der nächsten Abschlagszahlung zu verrechnen. Ein Anbieter darf das Guthaben nicht über mehrere Abschlagszahlungen hinweg verrechnen (LG Düsseldorf, Az. 12 O 474/12; OLG Düsseldorf I-20 U 136/14). Vertragsklauseln, die dies vorsehen, sind nach § 307 BGB unwirksam. Falls ein Anbieter trotz Fristsetzung nicht zahlt, besteht ein Sonderkündigungsrecht.
...Anbietern, die dazu neigen, Guthaben nicht fristgerecht auszuzahlen?
Basierend auf Verbraucherbeschwerden auf de.reclabox.com wurden unter anderem folgende Anbieter auffällig:
• E.ON
• ExtraEnergie (inkl. ExtraStrom, HitStrom, PrioStrom)
• Stromio (inkl. GrünweltEnergie, Gas.de)
• Fuxx - Die Sparenergie (inkl. PlusStrom, Grüner Funke)
• Immergrün (inkl. Meisterstrom, IdealEnergie)

Um Verzögerungen vorzubeugen, kannst du bereits bei der Zählerstandsmitteilung per E-Mail darauf hinweisen, dass du eine fristgerechte Abrechnung und Auszahlung erwartest.

Mustertext zur Vorbeugung:

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte stellen Sie sicher, dass mir die Schlussrechnung gemäß § 40 Abs. 4 EnWG spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht. Zudem erwarte ich die fristgerechte Überweisung meines Guthabens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Sollte dies nicht erfolgen, werde ich rechtliche Schritte einleiten.
Herzliche Grüße
[Dein Name]
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Häufig gestellte Fragen und Antworten

Mein Energieanbieter hat mein Guthaben nicht ausgezahlt – darf er das?

Arow

Nein. Wenn du ein Guthaben aus deiner Jahresabrechnung hast, muss dir der Anbieter dieses in der Regel innerhalb weniger Wochen erstatten.

Wie lange darf ein Anbieter sich mit der Auszahlung Zeit lassen?

Arow

Gesetzlich gilt: Nach Erstellung der Abrechnung muss das Guthaben unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sechs Wochen ausgezahlt werden.

Was kann ich tun, wenn mein Guthaben ausbleibt?

Arow

Du solltest den Anbieter schriftlich zur Zahlung auffordern – inklusive Fristsetzung.

Muss ich Beweise für mein Guthaben vorlegen?

Arow

Nein – das ergibt sich aus deiner Jahresabrechnung. Wichtig ist aber, dass du diese aufbewahrst, um deine Ansprüche zu belegen.

Ich habe den Anbieter bereits gewechselt – was ist mit meinem alten Guthaben?

Arow

Auch nach einem Wechsel muss dir dein ehemaliger Anbieter dein Guthaben vollständig auszahlen. Ein Anbieterwechsel ändert nichts an deinem Anspruch.

Gilt das auch für Bonuszahlungen, die nicht ausgezahlt wurden?

Arow

Ja – auch Boni sind vertraglich vereinbart und müssen bei Anspruchsauslösung ausgezahlt werden. Wird das verweigert, kannst du dagegen vorgehen.

Hast du weitere Fragen oder Anmerkungen? Dann schreib meinem Team und mir!